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Grunderwerbsteuer

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Gesetzliche Grundlage

Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Schwiegerkinder

Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.

Fazit

Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Steve - stock.adobe.com

Über mich: Ich bin Steuerberaterin in Filderstadt und berate Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Margit Schönau Steuerberaterin

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