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Wer kann ein Arbeitszimmer wann absetzen?

Inhalt

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet. Bis zu einem Betrag von € 1.250,00 können die tatsächlichen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über mich: Ich bin Steuerberaterin in Filderstadt und berate Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

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