Seitenbereiche

Lohnsteuernachschau 2019

Inhalt
/aktuelles/steuernews_fuer_mandanten/

Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die Finanzbehörden können nach § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) unangemeldet und „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ sogenannte Lohnsteuer-Außenprüfungen durchführen. Die Beamten dürfen hierzu „Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, ohne Genehmigung betreten.

Mehrergebnis 2019

Im vergangenen Jahr 2019 wurden von insgesamt 2.564.642 Arbeitgebern 89.905 geprüft. Die Spontanprüfungen brachten ein Mehrergebnis von € 810,2 Mio. Die Finanzverwaltung setzte insgesamt 1.963 Prüfer ein.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Über mich: Ich bin Steuerberaterin in Filderstadt und berate Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Margit Schönau Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.